Anforderungen von Fördermittelgebenden in Bezug auf Open Data

Viele Fördermittelgebende fordern mittlerweile die Veröffentlichung von Forschungsdaten, sofern keine Gründe, wie der Datenschutz, dem entgegenstehen. Die Forschungsförderorganisationen gewähren zum Teil auch eine Finanzierung für den Aufwand, der durch das Forschungsdatenmanagement in Projekten entsteht.

Europäische Ebene

Die Europäische Kommission verlangt in ihren Förderlinien wie Horizon Europe einen Datenmanagementplan. Im Rahmen von Horizon Europe müssen zudem die Daten in Übereinstimmung mit den FAIR-Prinzipien behandelt werden.

Welche Anforderungen andere Fördermittelorganisationen haben, ist auf den Seiten von Forschungsdaten.info unter Förderrichtlinien mit Schwerpunkt auf den DACH-Raum zusammengefasst.

Deutschland

In Deutschland hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgrund der hohen Bedeutung von Forschungsdaten unter anderem einen ‚Aktionsplan Forschungsdaten‚ veröffentlicht. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Leitlinien (PDF) zum Umgang mit Forschungsdaten veröffentlicht und bietet auf der Seite „Umgang mit Forschungsdaten“ unter anderem eine Checkliste und FAQs an. Der RatSWD hat mit „Basisinformationen zum Forschungsdatenmanagement – Orientierungshilfen für die Beantragung und Begutachtung datengenerierender und datennutzender Forschungsprojekte“ eine Orientierungshilfe für Antragstellende und Gutachtende zu den grundlegenden Fragen eines modernen Forschungsdatenmanagements in den Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften herausgegeben, die bei der DFG heruntergeladen werden kann (PDF). Außerdem gibt es bei der DFG zum Herunterladen „Management von Forschungsdaten: Was erwartet das Fachkollegium 112 ‚Wirtschaftswissenschaften‘ von Antragstellenden?“ (PDF). Bei der DFG können zum Beispiel projektspezifische Aufwände, die anfallen, um die Nachnutzbarkeit von Forschungsdaten für Dritte zu ermöglichen, beantragt werden. Hierzu zählen beispielsweise personelle Aufwände für die Aufbereitung oder den Transfer von Daten in existierende Repositorien. Finanzierbar sind darüber hinaus Nutzungsgebühren, Mitgliedsbeiträge beziehungsweise Kosten, die bei der Nutzung etablierter Infrastrukturen anfallen. Die Mittel können in Einzelprojekten oder in Verbundprojekten unter der Rubrik „Sonstige Kosten“ erläutert und beantragt werden. Aus der Grundausstattung erwartet wird hingegen die Finanzierung von Kosten, die primär der Erfüllung der guten wissenschaftlichen Praxis dienen, beispielsweise der Archivierung von publizierten Ergebnissen in lokalen IT-Strukturen.

Einen Überblick über die Positionen der Politik zu Open Access und Forschungsdaten finden Sie auch auf der Informationsplattform open-access.network.

Tipp: Auf der Datenmanagementplan-Seite der Humboldt-Universität zu Berlin finden Sie unter anderem Musterdatenmanagementpläne für verschiedene Forschungsförderinstitutionen sowie ihre Anforderungen.