Möglichkeiten, wenn nicht in einem Open-Access-Journal veröffentlicht wird
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht in einem Open-Access-Journal veröffentlichen möchten oder sollen, so sollten Sie mit dem Verlag ein Author Addendum vereinbaren. Dies ist ein Autorenzusatz zum Standardverlagsvertrag, in dem die Vertragsbedingungen definiert oder geändert werden.
Mit dem Autorenzusatz können Sie eigene wichtige Rechte schützen. Sie können damit zum Beispiel sicherstellen, dass die eigenen Artikel und Werke auf der persönlichen Website oder in einem digitalen Repositorium veröffentlicht werden dürfen. Genauso könnten Sie definieren, dass sie im Rahmen der Lehre verwendet oder als Grundlage für zukünftige Forschung genutzt werden dürfen. Dies ermöglicht Ihnen also, im Rahmen der Zweitveröffentlichung den grünen Weg des Open Access zu nutzen. So können Sie zumindest nach einer Embargo-Periode Ihre Veröffentlichung durch Selbstarchivierung frei zur Verfügung stellen. Zudem gibt es beispielsweise in Deutschland mittlerweile für immer mehr Subskriptionszeitschriften Rahmenverträge, die eine unmittelbare Veröffentlichung im Open Access erlauben, Dies ist etwa im Rahmen der DEAL-Verträge mit den Verlagen Wiley und SpringerNature der Fall.
Wenden Sie sich gegebenenfalls an die Open-Access-Beauftragten Ihrer Institution, um Hilfe bei der Wahrung Ihrer Autorenrechte zu erhalten. Sie haben Erfahrung mit der Verwendung von Author Addenda, die es Ihnen ermöglichen, einige oder alle Ihre Rechte zu behalten.