Open-Content-Lizenzen einsetzen

Ihre Werke sollten Sie unter eine Open-Content-Lizenz, etwa eine Creative-Commons-Lizenz, stellen, wenn Sie sie im Open Access veröffentlichen, damit sie umfassend nachnutzbar sind. Andere Open-Content-Lizenzen sind die Digital Peer Publishing Licence (DPPL) oder die Free Documentation License der GNU-Initiative (GNU-FDL). Sie sichern dem:der rechtmäßigen Urheber:in die Urheberrechte am eigenen Werk. Anhand von Open-Content-Lizenzen können Sie festlegen, zu welchen Bedingungen ein im Open Access bereitgestelltes Dokument von Dritten genutzt werden kann. Die Einräumung bestimmter Nutzungsrechte anhand solcher Lizenzen vereinfacht die Rechtsdurchsetzung bei Missbrauch und gibt den Nutzer:innen explizite Hinweise darauf, was sie mit dem Werk tun dürfen und was nicht. Gleichzeitig behalten Sie die Möglichkeit, weitere, darüberhinausgehende Nutzungen in gesonderten Verträgen zu erlauben.

Bei der praktischen Umsetzung sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Sie können Ihr Werk nur dann unter eine Open-Content-Lizenz stellen, wenn Sie niemandem ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt haben. Sollten Sie Ihr Werk also beispielsweise bereits bei einem Verlag veröffentlicht haben, so müssten Sie prüfen, ob dies möglich ist.
  • Vorab sollten Sie zudem prüfen, ob Ihre Institution oder Forschungsförderorganisation spezifische Anforderungen an die Art der Lizenz hat. Dies ist insbesondere bei kollaborativen Projekten zu beachten.
  • Für die Lizenzierung gehen Sie folgendermaßen vor: Geben Sie einen entsprechenden Hinweis auf die gewählte Lizenz und einen Link zum Lizenztext bei der Veröffentlichung an. Wird eine entsprechend lizenzierte Open-Access-Publikation weitergenutzt, muss mindestens die Quelle mit einem Link und der angegebenen Lizenz genannt werden, ebenso wie eventuelle Änderungen.

 

Dekoratives Element // Decorative element

 

Es gibt verschiedene Tools und Übersichten, die Sie dabei unterstützen, eine geeignete Creative-Commons-Lizenz auszuwählen:

Weitere Informationen zu Rechtsfragen in Zusammenhang mit Open Access – jeweils speziell für Deutschland, Österreich und der Schweiz – finden Sie auf den Informationsseiten von open-access.net.

Tipp

Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserem Eintrag Rechtsfragen bei Open Science.