Welche Daten veröffentlicht werden dürfen

Forschende sollten ihre Daten so offen wie möglich zugänglich machen. Es sei denn, es handelt sich dabei um vertrauliche Daten, durch Gesetze geschützte oder solche, deren uneingeschränkte Weitergabe als unethisch angesehen werden könnte. Oft wird Sie Ihr:e Förder-/Forschungskoordinator:in darauf hinweisen, wenn Ihre geplante Datenerhebung zu Daten führt, die zusätzliche Sicherheit/Schutz benötigen. Zu diesen besonders schutzwürdigen Daten gehören unter anderem: Gesundheits- oder genetische Daten, Strafregister, Umfragedaten mit identifizierbaren Proband:innen und Schüler:innen – oder standardisierte Testergebnisse.

Auch aus folgenden Gründen kann es sein, dass ein offenes Teilen der Daten nicht möglich ist:

  • Urheberrechte und Patente: Daten mit einem kommerziellen Wert dürfen gegebenenfalls nicht veröffentlicht werden.
  • Gefahr: Die Daten stellen eine Gefahr für die Sicherheit dar und sollten daher nicht öffentlich zugänglich sein.
  • Verträge: Verträge, zum Beispiel mit Partnerunternehmen, können das Teilen der Daten einschränken oder untersagen.
  • Datenschutz: Open Data ist bei persönlichen Daten nicht immer möglich und muss in Übereinstimmung mit den Datenschutzregelungen (DSGVO) erfolgen.

 

 

 

Wie Sie Datensätze anonymisieren können, erfahren Sie im Worksheet 13 „Datensätze anonymisieren“ aus dem Open-Science-Magazin der ZBW. Weitere Informationen zum Schutz persönlicher Daten finden Sie in den Einführungen zu Open Science bei how-to-open.science: How can I preserve participants‘ privacy?

Wenn Sie sich über die erforderlichen Sicherheitsstandards für Ihre Daten im Unklaren sind, könnten Sie sich zum Beispiel mit Datenschutzbeauftragten, Ihren Forschungskolleg:innen oder Open-Data- beziehungsweise Forschungsdatenmanagement-Beauftragten austauschen.

Tipp

Eine Entscheidungshilfe zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten bei der Veröffentlichung von Forschungsdaten bieten Ihnen die Übersicht „Forschungsdaten veröffentlichen? Die wichtigsten rechtlichen Aspekte“ von forschungsdaten.info oder der Entscheidungsbaum aus dem Forschungsprojekt Datajus, der Forschenden bei rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Forschungsdaten hilft.