Selbstarchivierung: Optionen für Erst- und Zweitveröffentlichungen

Für die Selbstarchivierung gibt es zwei grundlegende Möglichkeiten: Die (Erst-)Veröffentlichung bislang unveröffentlichter Werke und die (Zweit-)Veröffentlichung anderswo bereits als Zeitschriftenartikel erschienener/erscheinender Beiträge in einem Repositorium.

Erstveröffentlichung im Repositorium

Unveröffentlichte Werke (Primärpublikationen) können auf einem Repositorium veröffentlicht werden. Ein Vorteil von Repositorien ist die dauerhafte Bewahrung und breite Zugänglichkeit der Inhalte, was bei akademischen sozialen Netzwerken wie ResearchGate oder Academia nicht erfüllt ist. Außerdem können nicht nur Artikel eingereicht werden, sondern auch Dissertationen oder Buchkapitel, Poster, Datensätze, Berichte, Vorträge oder Konferenzpapiere. Dabei haben Autor:innen in aller Regel die Möglichkeit, die ausschließlichen Rechte an ihren Werken zu behalten und dem Betreiber des Repositoriums nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Verfügbarmachung des Dokuments im Internet zu übertragen.

Häufig können sie zudem ihre Werke alternativ unter eine Open-Content-Lizenz stellen. Anhand von Open-Content-Lizenzen können Autor:innen festlegen, zu welchen Bedingungen ein im Open Access bereitgestelltes Dokument von Dritten genutzt werden kann. Die Einräumung bestimmter Nutzungsrechte anhand solcher Lizenzen vereinfacht die Rechtsdurchsetzung bei Missbrauch und gibt den Nutzer:innen explizite Hinweise darauf, wie das Dokument weiter verwendet werden darf.

Die Möglichkeit der Erstveröffentlichung im Open Access gibt es selbstverständlich ebenso für komplette Bücher.

Zweitveröffentlichung im Repositorium

Die Zweitveröffentlichung kann zeitgleich mit oder nachträglich zur Erstveröffentlichung erfolgen (zum Beispiel als Preprint oder Postprint eines wissenschaftlichen Artikels, aber auch als Monografie, Forschungsbericht, Konferenzpapier). Bei der Zweitveröffentlichung sind die Publikationen oft erst nach einer Embargofrist frei verfügbar, je nach der Open-Access-Policy des Verlags oder der Zeitschrift.

Bei den Konditionen für die Selbstarchivierung sind zwei Punkte entscheidend:

  • Die Version des Papers, die veröffentlicht werden darf und
  • der Zeitpunkt, zu dem eine Veröffentlichung erlaubt ist.

Die meisten Verlage erlauben eine parallele Bereitstellung von Werken in institutionellen oder disziplinären Repositorien. Oft darf die letzte Autorenversion nach dem Peer-Reviewing (akzeptiertes Manuskript) oder die vom Verlag publizierte Endfassung verwendet werden.

Verlagsverträge sollten möglichst so gestaltet sein, dass Autor:innen das Recht auf Selbstarchivierung haben. Daher sollten Autor:innen einem Verlag keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen. Im Rahmen des in Deutschland geltenden wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts dürfen zudem Beiträge in einer mindestens zweimal jährlich periodisch erscheinenden Sammlung, etwa einer Fachzeitschrift, die mindestens zur Hälfte im Rahmen öffentlich geförderter Forschungstätigkeiten entstanden sind, unabhängig von den gegenüber einem Verlag eingeräumten Rechten nach zwölf Monaten noch einmal als Zweitveröffentlichung öffentlich zugänglich gemacht werden.

Idealerweise räumen Sie dem Verlag somit nur einfache Nutzungsrechte für die beabsichtigten Nutzungsarten ein. Falls dies aufgrund der eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten bei den oft standardisierten Verlagsverträgen nicht möglich ist und keine alternative Veröffentlichungsoption verfügbar ist, erwägen Sie, dem Verlagsvertrag einen Zusatz beizufügen. Damit könnten Sie sich Ihrerseits das einfache Nutzungsrecht für die Online-Nutzung auf einem Repositorium vorbehalten. Es gibt bereits Vorlagen für verschiedene Vertragszusätze. Beispielsweise hilft das SPARC Author Addendum Ihnen, Ihre Rechte als Autor:in an Ihrer Publikation zu sichern. Für Fragen rund um den Abschluss eines Verlagsvertrags finden Sie in den Einführungen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten aufgelistet. Mit dem Vertragsgenerator aus dem Projekt AuROA gibt es zudem ein Online-Tool, das wie mit einem Baukastensystem hilft, einen individuellen Vertrag zu gestalten.

Auch bei Büchern erleichtern einige Verlage mittlerweile die Selbstarchivierung einzelner Buchkapitel oder ganzer Bücher. Fragen, die Autor:innen in Bezug auf ihre Buchveröffentlichungen verhandeln können, sind ähnlich wie bei anderen Veröffentlichungsformen:

  • die Offenheit der Veröffentlichung,
  • damit verbundene Kosten und
  • die Möglichkeit der Zweitveröffentlichung in einem Repositorium.

Teilweise ist es auch hier möglich, gegen eine zusätzliche Zahlung eine Veröffentlichung unter freier Lizenz zu erhalten oder Selbstarchivierungsmöglichkeiten auszuweiten.